Navigation auf uzh.ch

Suche

Zentrale Informatik

Anweisungen bzgl. Planung, Bestellung und Inbetriebnahme des NUZ*

  1. Bereits die Gebäudeplanung, später auch die Ausführung, erfolgt unter zwingender Berücksichtigung der Technischen Richtlinie 236 Universelle Kommunikationsverkabelung der UZH.
  2. Der Elektroplaner entwirft ein UKV-Prinzipschema des Gebäudes.
  3. ZI IT-Infrastruktur prüft das UKV-Prinzipschema und meldet allfällige Unstimmigkeiten dem Elektroplaner, damit er diese bereinigen kann.
  4. ZI IT-Infrastruktur plant auf Grund des bereinigten UKV-Prinzipschemas das Netzwerk und  holt die Offerte eines Anbieters von Netzwerk-Switches ein, mit dem bereits ein ausgeschriebener Rahmenvertrag besteht. Nach Prüfung der Offerte übergibt ZI IT-Infrastruktur diese an die Projektleitung zur Bestellung.
  5. Die Auftragserteilung an den Lieferanten und Installateur der Switches muss min. 2 Monate vor der geplanten ersten Inbetriebnahme erfolgen.
  6. Der mit dem Lieferanten und Installateur der Switches vereinbarte Installationstermin muss eingehalten werden. Eine Verschiebung des Termins kann durch den Lieferanten und Installateur nicht ohne weiteres aufgefangen werden (d.h. erfordert eine neue Terminvereinbarung mit allfälligen Wartezeiten). Nicht den Vorgaben entsprechende Räume (vgl. Punkt 6.) führen zur Absage der Installation und Vereinbarung eines neuen Termins. Das Ziel sind unversehrte Switches, was nur durch die konsequente Einhaltung der entsprechenden Vorgaben gewährleistet werden kann.
  7. Die Inbetriebnahme des NUZ umfasst Installation der Switches in den Verteilern, Anschlüsse mit steckbaren Kabeln (Patchungen) sowie eigentliche Inbetriebsetzung der Switches. Die Inbetriebnahme des NUZ erfordert vorgängig abgenommene, endgereinigte, abschliessbare und gekühlte Verteilerräume und -schränke (abschliessbar bezieht sich nur auf Raum, nicht auf Schrank).
  8. Die Inbetriebnahme von Etagenverteilern erfordert die vorherige Inbetriebnahme des entsprechenden Gebäudeverteilers.
  9. Die Patchungen werden nach Anforderungen der Benutzer gemacht, d.h. deren IT-Vertreter liefern vor der Inbetriebnahme des NUZ eine Liste mit den in ihren Räumen anzuschliessenden Buchsen. Dazu müssen die IT-Vertreter der Institute entweder Pläne mit eingezeichneten Buchsen erhalten, und/oder Zutritt zu den Räumen haben und die bereits montierten Anschlussschilder ablesen können.
  10. Die UKV-Patchkabel werden zusammen mit den Switches bestellt und durch den Lieferanten der Switches geliefert. Die UKV-Anschlusskabel (Nutzerseite) müssen durch die Nutzer selbst bei Material und Logistik der UZH beschafft werden. Die LWL-Patchkabel werden ausschliesslich durch ZI IT-Infrastruktur geliefert (Vorbestellung durch Lieferant der Switches 1 Monat vorher).
  11. Die Inbetriebnahme von Gebäudetechnik (MSRL) und Schliessanlagen erfordert in der Regel ein laufendes Netz, also vorgängige Inbetriebnahme des NUZ. Kann das NUZ aus zeitlichen Gründen nicht vor Inbetriebnahme Gebäudetechnik (MSRL) und Schliessanlagen erfolgen, muss durch den Lieferanten der Switches ein Provisorium installiert werden. Dieses muss bereits bei der Bestellung der Switches mitbestellt werden. Da das Provisorium kostspielig ist, sind nach Möglichkeit möglichst wenige Switches einzusetzen und provisorische Verbindungen über Ausgleichsleitungen zwischen Verteilern einzurichten. Die entsprechende Planung des Provisoriums obliegt dem Elektroplaner.

Kontakt

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle «Koordination IT und Bau» der Abteilung IT-Infrastruktur der Zentralen Informatik. Kontakt: itundbau@zi.uzh.ch.

* NUZ: Netzwerk Universität Zürich