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Es steht Ihnen frei, wo Sie das Mobile-Geräte beschaffen. Die Beschaffungskosten von Geschäfts-Smartphones etc. dürfen nicht über Spesen abgerechnet werden. Die Beschaffung von solchen Geräten muss im Namen der Universität Zürich erfolgen!
Mobile-Endgeräte bestellen Sie mit der entsprechenden Berechtigung einfach via den UZH p4u Web-Shop.