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Die Zuteilung zu einem von drei Kundenkreisen entscheidet darüber, zu welchen Bedingungen wir Aufträge ausführen. Wir weisen die Kundenkreise aufgrund einer Kombination aus Kundensegment und Verwendungszweck der Produktion zu.
Leistungen kostenlos*, höchste Priorität
* Vgl. Generell kostenpflichtige Leistungen
Leistungen kostenlos*; niedrigere Priorität als Kreis 1
* Vgl. Generell kostenpflichtige Leistungen
Leistungen kostenpflichtig; Aufträge nehmen wir nur an, wenn absehbar ist, dass kein Ressourcenengpass entsteht
Unter bestimmten Bedingungen sind unsere Leistungen auch für Kunden der Kreise 1 und 2 kostenpflichtig:
1. Dienstleistungen ausserhalb der Bürozeiten: Als Bürozeit gelten die Stunden von Mo-Fr von 8:00 bis 18:00.
2. Dienstleistungen in UZH-fremden Räumlichkeiten: Findet der Einsatz ausserhalb von UZH-Räumlichkeiten statt, ist der gesamte Einsatz unabhängig von der Tageszeit kostenpflichtig (inkl. Rekognoszierung, Einrichten und Abräumen).
Wir verrechnen Ihnen lediglich Personalkosten.
Die Postproduktion ist in den genannten Fällen jeweils kostenlos, sofern sie zu Bürozeiten stattfinden kann.
Anderweitige Absprachen sind in Ausnahmefällen möglich.
Es gelten folgende Stundenansätze:
Mo - Fr 7-20 Uhr, CHF 120.-/h
Sa, CHF 150.-/h
So und Nacht, CHF 180.-/h