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Folgendes 5-Minütiges Video zeigt Ihnen, wie die Digitale Unterschrift an der UZH genutzt werden kann.
Die Universitätsleitung hat die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Unterzeichnung von Verträgen in einer Weisung geregelt. Zudem gibt es eine tabellarische Übersicht über den Einsatzbereich der verschiedenen Signaturtypen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rechtsdienstes.
Ziel dieser FAQs ist es, Auskunft zu geben über die wichtigsten Fragen, Argumente, Nutzen und Auswirkung hinsichtlich des Gebrauchs der digitalen Unterschrift.
Die Digitalisierung kreiert neue Herausforderungen und Optionen. Prozesse werden verstärkt digitalisiert. Die Corona-Pandemie beschleunigte die Digitalisierung. Die digitale Unterschrift hat in den Jahre 2020/2021 stark zugenommen und avanciert in Richtung Standard. Ein zentraler Service gewährleistet Rechtssicherheit der digitalen Unterschrifts-Lösung.
Je nach Situation markanter Zeitgewinn und Effizienz. Es entfallen zeitintensive papierbasierte Prozesse, in denen Unterschriften sequenziell via Briefpost eingeholt werden müssen.
Alle UZH Mitarbeitenden können den Service nutzen. Dagegen können Studierende, Dozierende ohne Anstellung oder Personen von assoziierten Instituten und Universitätsspitälern den Service nicht nutzen.
Nein. Der Service ist nur für UZH-Mitarbeitende.
Nein. Die Vorgaben gemäss Finanzhandbuch und dem Reglement über die Unterzeichnung von nicht-finanzwirksamen Verträgen gelten nach wie vor.
Eingesetzt wird die einfache elektronische Signatur (EES; schwächste Stufe), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES; mittlere Stufe) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES; stärkste Stufe)
Ja. Es gibt eine Weisung. Sie ist unter folgendem Link zu finden. Elektronische Signaturen.
Nein. Beide Vertragsparteien verwenden stets die gleiche Unterschriftsform. Dies in zweifacher Hinsicht: Zum einen sollten physische und elektronische Unterschriften nicht gemischt werden, da sonst beide Dokumente bei Überprüfung vorliegen müssen. Zum anderen müssen die gleichen eSignaturtypen (z.B. beide fortgeschrittene Signatur) verwendet werden. Dies stellt die für die UZH zeichnungsberechtigte Person sicher.
Ja. Die elektronische Signatur wird immer auf einem pdf-Dokument angebracht und muss visuell erkennbar sein. Der Vertrag muss in elektronischer Form aufbewahrt werden, und zwar gemeinsam mit den für die Vertragserstellung relevanten Unterlagen.
Nach eingehender Evaluation haben wir uns für «Skribble», entschieden.
Skribble gehört zu den benutzerfreundlichsten Plattformen, mit einer sehr breiten Marktakzeptanz in der Schweiz.
Als UZH-Mitarbeiter(in) sind sie automatisch für den Service berechtigt via SSO (Single-Sign-On). Sie müssen keine Registration durchführen oder ein Konto erstellen, ausser sie wollen Verträge mit QES unterschreiben.
Ja.
Die elektronische Signatur ist derzeit ausschliesslich zur Unterzeichnung von Verträgen und Absichtserklärungen der Universität Zürich mit Dritten zugelassen. Für genaue. Einzelheiten hierzu sind in der Weisung der Universitätsleitung festgehalten. (Eine einfache Übersicht ist auf der letzten Seite dieses FAQ-Dokumentes enthalten).
Nein. Private Benutzung ist nicht zulässig.
Wenn Sie Ihre UZH-E-Mail-Adresse verwenden, übernimmt die UZH automatisch die Kosten. Für alle anderen Konten, die Sie allenfalls bereits haben, nicht.
Nein. Das ist rechtlich nicht notwendig und aus Kostengründen nicht sinnvoll. Der Service ist nur zum digitalen Unterschreiben von Verträgen mit Drittparteien vorgesehen.
Die Sicherheit ist sowohl von rechtlicher als auch von technischer Seite gewährleistet.
Nein. Der Vertrag bleibt während der Unterzeichnung auf den Servern von Skribble in der Schweiz, ist jedoch für Skribble nicht lesbar. Er wird 30 Tage nach dem ersten Hochladen automatisch gelöscht. Skribble unterliegt aufgrund von mit der UZH abgeschlossenen Verträgen als auch von Gesetzes wegen strengen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.
Nein. Die Lösung ist 100% browserbasiert. Niemand muss eine Applikation oder ein Browser-Add-In herunterladen. Auch die andere Vertragspartei nicht.
Unser Standard ist Skribble. Wenn möglich sollte aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Überlegungen immer Skribble benützt werden. Der Gebrauch von anderen technischen Lösungen muss zuerst vom Rechtsdienst freigegeben werden.
Ganz einfach auf https://my.skribble.com/login mit Ihrer UZH-E-Mail-Adresse.
Im Moment ist der Service für sie kostenlos, da er von der Zentralen Informatik finanziert wird.
Der Service ist sehr einfach. Ein einfaches 5-Minuten finden Sie hier.
Weitere Tutorials sind auf dem Skribble-Youtube-Channel vorhanden.
Ja. Wir wollen den Service aber zuerst etablieren, bevor wir Integrationen vorsehen wie z.B. in SAP, SharePoint etc.
Sie können die QES direkt bei Skribble nach Login online freischalten (Anleitung). Alternativ können Sie die Freischaltung bei einem Swisscom-Shop oder bei uns via UZH-Support in die Wege leiten. Der Link zu den Swisscom-Shops, welche den Service anbieten ist hier. Beim UZH-Support können sie sich nur für QES identifizieren, wenn sie die Nutzung von QES begründen können und für die Identifikation an der UZH fallen CHF 30.- an (mit Kreditkarte direkt während der Identifikation zu begleichen).
Ja. Sie haben die Wahl. Loggen Sie sich auf ihre Mobile ID (www.mobileid.ch) ein und setzen sie ihre Präferenz. Hinweis: Die Mobile ID muss immer vor der Identifizierung aktiviert werden. Wird sie nach der Identifizierung aktiviert, muss sich die Person erneut, ein zweites Mal, identifizieren
Falls Sie mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnen möchten, müssen Sie als zusätzliches Identifikationsmerkmal eine Mobiltelefonnummer angeben. Bitte verwenden Sie in solchen Fällen wenn immer mögliche Ihre geschäftliche Mobiltelefonnummer. Die angegebene Nummer wird in der PDF-Datei gespeichert und für mindestens 10 Jahre archiviert, unter gewissen Umständen auch länger im UZH Archiv.